RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aischtal Pyrotechnik – Transparenz, Sicherheit & klare Abläufe

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Aischtal Pyrotechnik, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über die Planung und Durchführung von Feuerwerken sowie pyrotechnischen Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Organisation und Durchführung eines Feuerwerks.

Pyrotechnische Gegenstände werden nicht an den Auftraggeber verkauft, sondern ausschließlich im Rahmen der Durchführung eingesetzt.

Ein Anspruch auf Herausgabe oder Übereignung von pyrotechnischen Gegenständen besteht nicht.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, insbesondere durch die Annahme eines Angebots, zustande.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

Die Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung und ist bis dahin unverbindlich.

Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Abzug zu zahlen.

Kommt der Auftraggeber einer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, wird ihm schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt.

Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Durchführung der Leistung.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Darüber hinaus können pauschalierte Mahnkosten von 5,00 € je Mahnung geltend gemacht werden, sofern dem Auftraggeber kein geringerer Schaden nachweisbar ist.

Erfolgt die Auftragserteilung weniger als 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist der vollständige Gesamtpreis unmittelbar bei Vertragsschluss fällig. Die Terminreservierung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Es gelten folgende Schadenspauschalen:

  • mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • 29 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • 14 bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.

6. Ausfall, Verschiebung & höhere Gewalt

Kann das Feuerwerk aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, behördlichen Untersagungen oder sicherheitsrelevanten Umständen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Wird eine behördliche Genehmigung trotz vollständiger, rechtzeitiger und korrekter Angaben beider Parteien versagt oder nachträglich widerrufen, trägt jede Partei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz tatsächlich nachweisbarer Aufwendungen für Planung, Materialbeschaffung und Genehmigungsverfahren.

Ist kein Ersatztermin möglich oder wird dieser nicht gewünscht, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der bis dahin tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten, insbesondere für Planung, Genehmigungen, Materialbeschaffung und Organisation.

Bereits erbrachte Leistungen können entsprechend ihres tatsächlichen Aufwandes berechnet werden.

7. Witterung, Sichtverhältnisse & Sicherheit

Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterlage sowie behördlicher Vorgaben.

Bei starkem Wind, erhöhter Waldbrandgefahr, Unwetter oder behördlichen Einschränkungen kann das Feuerwerk verschoben oder abgesagt werden.

Maßgeblich ist die sicherheitstechnische Einschätzung des Auftragnehmers sowie die Entscheidung der zuständigen Behörden.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass witterungsbedingte Einflüsse, insbesondere Luftfeuchtigkeit, Nebel, Rauchentwicklung und Windverhältnisse, die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Effekte beeinträchtigen können.

Solche Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern das Feuerwerk fachgerecht und sicher durchgeführt wurde.

Ein Anspruch auf Minderung, Wiederholung oder Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

8. Genehmigungen

Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Anzeigen werden durch den Auftragnehmer eingeholt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen sowie erforderliche Zustimmungen, insbesondere zur Grundstücksnutzung, rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund fehlender, verspäteter oder falscher Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

Wird eine behördliche Genehmigung trotz vollständiger, rechtzeitiger und korrekter Angaben beider Parteien versagt oder nachträglich widerrufen, trägt jede Partei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz tatsächlich nachweisbarer Aufwendungen für Planung, Materialbeschaffung und Genehmigungsverfahren.

9. Abbrennplatz & Mitwirkungspflichten

Die Entscheidung über die Eignung des Abbrennplatzes liegt beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vorgesehene Abbrennplatz grundsätzlich zur Verfügung steht und genutzt werden darf.

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen, Zugängen und gegebenenfalls vereinbarter Unterstützung.

10. Sicherheitsmaßnahmen & Durchführung

Die sicherheitstechnische Durchführung des Feuerwerks sowie die Festlegung und Überwachung der Sicherheitsabstände obliegen dem Auftragnehmer.

Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragte fachkundige Personen.

Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen den vom Auftragnehmer festgelegten Sicherheitsbereich nicht betreten.

Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung zu unterbrechen oder abzubrechen.

11. Leistungserbringung

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Feuerwerks entsprechend dem vereinbarten Angebot sowie den örtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Gegebenheiten.

Änderungen einzelner Effekte, Artikel, Kaliber, Farben, Abläufe oder technischer Bestandteile bleiben vorbehalten, sofern diese aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Vorgaben, Lieferengpässen, Wetterbedingungen oder technischen Erfordernissen notwendig werden.

Der Gesamtcharakter und Umfang des vereinbarten Feuerwerks bleiben dabei möglichst erhalten.

Geringfügige Abweichungen in Dauer, Höhe, Lautstärke oder Effektbildern stellen keinen Mangel dar, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.

12. Bild- und Videoaufnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen des Feuerwerks – ohne Abbildung identifizierbarer Personen – für eigene Werbe- und Referenzzwecke zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

Sofern Personen auf Aufnahmen erkennbar sind, erfolgt deren Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin vorgesehen ist.

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für Einschränkungen, Ausfälle oder Verschiebungen aufgrund von Witterung, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

Eine Haftung entfällt, soweit Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.

15. Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf der Website.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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