RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aischtal Pyrotechnik – Transparenz, Sicherheit & klare Abläufe
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Aischtal Pyrotechnik, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über die Planung und Durchführung von Feuerwerken sowie pyrotechnischen Dienstleistungen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Organisation und Durchführung eines Feuerwerks.
Pyrotechnische Gegenstände werden nicht an den Auftraggeber verkauft, sondern ausschließlich im Rahmen der Durchführung eingesetzt.
Ein Anspruch auf Herausgabe oder Übereignung von pyrotechnischen Gegenständen besteht nicht.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Bestätigung in Textform zustande, insbesondere durch die Annahme eines Angebots per E-Mail.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer aus.
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Die Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung und ist bis dahin unverbindlich.
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin ohne Abzug zu zahlen.
Kommt der Auftraggeber einer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, wird ihm in Textform eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt.
Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Durchführung der Leistung.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Darüber hinaus können pauschalierte Mahnkosten von 5,00 € je Mahnung geltend gemacht werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Erfolgt die Auftragserteilung weniger als 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist der vollständige Gesamtpreis unmittelbar bei Vertragsschluss fällig. Die Terminreservierung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen.
Im Falle einer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Es gelten folgende Schadenspauschalen:
- mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 29 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 14 bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.
6. Ausfall, Verschiebung & höhere Gewalt
Kann das Feuerwerk aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, behördlichen Untersagungen oder sicherheitsrelevanten Umständen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Ist kein Ersatztermin möglich oder wird dieser nicht gewünscht, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der bis dahin tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten, insbesondere für Planung, Genehmigungen, Materialbeschaffung und Organisation.
Bereits erbrachte Leistungen können entsprechend ihres tatsächlichen Aufwandes berechnet werden.
7. Witterung, Sichtverhältnisse & Sicherheit
Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterlage sowie behördlicher Vorgaben.
Bei starkem Wind, erhöhter Waldbrandgefahr, Unwetter oder behördlichen Einschränkungen kann das Feuerwerk verschoben oder abgesagt werden.
Maßgeblich ist die sicherheitstechnische Einschätzung des Auftragnehmers sowie die Entscheidung der zuständigen Behörden.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass witterungsbedingte Einflüsse, insbesondere Luftfeuchtigkeit, Nebel, Rauchentwicklung und Windverhältnisse, die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Effekte beeinträchtigen können.
Solche Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern das Feuerwerk fachgerecht und sicher durchgeführt wurde. Ein Anspruch auf Minderung, Wiederholung oder Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei tatsächlich mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
8. Genehmigungen
Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Anzeigen werden durch den Auftragnehmer eingeholt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen sowie erforderliche Zustimmungen, insbesondere zur Grundstücksnutzung, rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund fehlender, verspäteter oder falscher Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
Wird eine behördliche Genehmigung trotz vollständiger, rechtzeitiger und korrekter Angaben beider Parteien versagt oder nachträglich widerrufen, trägt jede Partei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz tatsächlich nachweisbarer Aufwendungen für Planung, Materialbeschaffung und Genehmigungsverfahren.
9. Abbrennplatz & Mitwirkungspflichten
Die Entscheidung über die Eignung des Abbrennplatzes liegt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vorgesehene Abbrennplatz grundsätzlich zur Verfügung steht und genutzt werden darf.
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen, Zugängen und gegebenenfalls vereinbarter Unterstützung.
10. Sicherheitsmaßnahmen & Durchführung
Die sicherheitstechnische Durchführung des Feuerwerks sowie die Festlegung und Überwachung der Sicherheitsabstände obliegen dem Auftragnehmer.
Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragte fachkundige Personen.
Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen den vom Auftragnehmer festgelegten Sicherheitsbereich nicht betreten.
Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung zu unterbrechen oder abzubrechen.
11. Leistungserbringung
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Feuerwerks entsprechend dem vereinbarten Angebot sowie den örtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Gegebenheiten.
Änderungen einzelner Effekte, Artikel, Kaliber, Farben, Abläufe oder technischer Bestandteile bleiben vorbehalten, sofern diese aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Vorgaben, Lieferengpässen, Wetterbedingungen oder technischen Erfordernissen notwendig werden und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Gesamtcharakter und der Umfang des vereinbarten Feuerwerks bleiben dabei erhalten.
Geringfügige Abweichungen in Dauer, Höhe, Lautstärke oder Effektbildern stellen keinen Mangel dar, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
12. Bild- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen des Feuerwerks ohne Abbildung identifizierbarer Personen für eigene Werbe- und Referenzzwecke zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; eine Begründung ist nicht erforderlich.
Sofern Personen auf Aufnahmen erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit vorheriger, gesonderter Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin vorgesehen ist.
Sofern im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert darüber belehrt.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Für Einschränkungen, Ausfälle oder Verschiebungen aufgrund von Witterung, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Eine Haftung entfällt, soweit Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
15. Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf der Website.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
